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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1229835
18.11.2021|Projekt-ID 223247|Meldungsnummer 1229835|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Jürg Wolfsteiner, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 43 816 38 66,  E-Mail:  juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ordnungsdienst UPER
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Flughafen Zürich AG sucht mit dieser Ausschreibung einen Dienstleister, welcher unerwünschte Einzelpersonen, sowie unerwünschte Personengruppierungen vom öffentlichen Bereich des Flughafen Zürichs, The Circle sowie vom The Park fernhält.
Der Dienstleister stellt dies mit eigenen Ordnungsdienstpatrouillen sicher.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [23] Auskunfts- und Schutzdienste (außer Geldtransport)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75240000 - Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Custodio AG, Flughafenstrasse 90,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 52.77 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.07.2021
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer 1205939

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.11.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.