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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1229975
19.11.2021|Projekt-ID 165395|Meldungsnummer 1229975|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr / Kanton Glarus, Bau und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt,  zu Hdn. von Markus Josi, Kirchstrasse 2,  8750  Glarus,  Schweiz,  Telefon:  055 646 64 27,  E-Mail:  markus.josi@gl.ch,  URL www.gl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausschreibung Buslinien Glarner Unter- und Mittelland
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Betrieb der folgenden Buslinien des öffentlichen Verkehrs:
72.501 Glarus – Riedern – Netstal – Näfels-Mollis
72.502 Glarus - Netstal – Näfels-Mollis
72.504 Glarus – Klöntal
72.511 Ziegelbrücke – Näfels-Mollis – Mühlehorn
72.512 Ziegelbrücke – Näfels-Mollis – Mollis
736N Ziegelbrücke – Bilten – Glarus – Schwanden – Linthal (Nachtangebot)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: PostAuto AG, Engehaldenstrasse 39,  3030  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'001'281.00 mit MWSt.2.5%
Bemerkung: Preis inkl. Option

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.01.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch (Originaltext) / Amtsblatt des Kantons Glarus
Meldungsnummer 1002581

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.11.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.