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24.11.2021|Projekt-ID 229841|Meldungsnummer 1230467|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 24.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Markus Ferrero, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

14.12.2021
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.12.2021 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.01.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Koordinator Baulogistik Ausserholligen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

24.01.2022

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Gesamtkoordination Raum Ausserholligen - Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsführung» Ausserholligen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

719009

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Zahlreiche Infrastruktur- und Bauvorhaben im ESP Ausserholligen werden den Raum und dessen Umfeld in den nächsten 10 Jahren dynamisch weiterentwickeln. Die Aufgabe der Stadt Bern besteht darin, die zu realisierenden Projekte optimal zu koordinieren und eine Realisierung mit möglichst wenigen Schnittstellen zu erreichen. Dafür wird ein verkehrliches Koordinationsgremium (Task Force Verkehr) geschaffen, welches die übergeordnete Koordination der Baulogistik, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssteuerung aufeinander abstimmt. Ziel ist es, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe und Beeinträchtigungen auf die umliegenden Projekte, aber auch auf die Bevölkerung und die Quartiere möglichst gering gehalten werden.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Stadt und Agglomeration Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 30.05.2022, Ende: 30.05.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Allenfalls wird sich im Verlauf der Mandatsbearbeitung ergeben, dass weitere Projekte bearbeitet und in die Koordination einbezogen werden müssen. Dies wird zu einer Mandatserweiterung im Rahmen des Auftrags Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsführung» Ausserholligen führen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Z1: Preis (30%); Die Honorierung erfolgt im Zeitmitteltarif (ZMT) (B01). Die Stundenzahl wird durch die Auftraggeberin nach Auswertung der eingegangenen Angebote und deren Plausibilisierung festgelegt:  Gewichtung 30% 
Z 2: Aufgabenanalyse/geplantes Vorgehen (15%) (B06); Z 2.1: Aufgabenanalyse 50% / Z 2.2: Risiken und Massnahmen 15% / Z 2.3: Ablauf- / Terminplanung, Koordination, Organisation 15% / Z 2.4: Aufwandschätzung 20%:  Gewichtung 15% 
Z3 Aufgabenspezifische Kompetenzen der Schlüsselpersonen (35%); Z 3.1: Koordinator/in 70% / Z 3.2: Stellvertreter/in 30% / Insbesondere beurteilt werden: - Berufserfahrung projekt- und aufgabenspezifisch belegt durch drei der Aufgabenstellung entsprechende Referenzprojekte:  Gewichtung 35% 
Z4 Präsentation; Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten. Bewertet werden an der Präsentation: - fachliche und persönliche Sicherheit im Auftritt 70% / - besondere, präsentierte Hinweise 30%:  Gewichtung 20% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: MItte 2022 bis ca. Mitte 2028

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen, da der ausgeschriebene Auftrag personenbezogen ist. Eine Aufteilung des Auftrags auf mehrere Unternehmungen würde zu einer Verunklärung der Verantwortlichkeiten und zu einer zu starken Verzettelung führen. Subunternehmer können für spezifische Fragestellungen beigezogen werden (siehe 3.6).

3.6 Subunternehmer

Allfällige definitive Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
> E1: Technische Leistungsfähigkeit Schlüsselpersonen
E.1.1 Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsführung»
ein mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbares Referenzobjekt nicht älter als 10 Jahre.
Minimalanforderungen:
- Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ CHF 10 Mio.
- Innenstadt
- verschiedene Bauvorhaben - Koordination zwischen Infrastruktur-, Entwicklungs- und Hochbauprojekten
- Projekt mit mehreren Bauherrschaften und/oder Anspruchsgruppen
- Führung einer Gruppe (z.B. "Task Force") während der Realisierungsphase
Die Beilage 2 ist vollständig auszufüllen.

E.1.2 Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsführung» Stv.
ein mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbares Referenzobjekt nicht älter als 10 Jahre.
Minimalanforderungen:
- Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ CHF 5 Mio.
- Innenstadt
- verschiedene Bauvorhaben - Koordination zwischen Infrastruktur-, Entwicklungs- und Hochbauprojekten
- Projekt mit mehreren Bauherrschaften und/oder Anspruchsgruppen
- Mitarbeit in einer Gruppe (z.B. "Task Force") während der Realisierungsphase
Die Beilage 2 ist vollständig auszufüllen.

E.1.3 Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Der Anbietende bestätigt mit dem ausfüllen der Beilage 8, dass die angegebenen Schlüsselpersonen im ausgewiesenen Zeitumfang für das Mandat zur Verfügung stehen.
Die Beilage 8 ist vollständig auszufüllen.

> E2: Bereitschaftserklärung
E.2.1 Anbietende stimmen einer personenbezogenen Vergabe zu. Verlässt die Schlüsselperson Koordinator die auftragnehmende Unternehmung, kann der Auftraggeber den Auftrag zu den vertragsgemässen Konditionen der Schlüsselperson übertragen, sofern die generellen Teilnahmevoraussetzungen eines öffentlichen Auftrags gegeben sind. Beilage 9 ist vollständig auszufüllen.

> E3: Sprachkenntnisse
E.3.1 Die Schlüsselpersonen haben nachzuweisen, dass sie sich Deutsch einwandfrei ausdrücken können. Das Eignungskriterium wird anhand der eingereichten Unterlagen geprüft.

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

90 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.11.2021  bis  18.01.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

4.5.1 Vorbefassung:
Die Firma Kontur AG ist als Bauherrenunterstützung beauftragt und von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Die Firma Kontextplan hat die Grundlagendokumente gesammelt und die Plangrundlage für den Aufbau der Baustellenlogistik auf der Stufe Vorstudie erarbeitet. Die Unterlagen liegen vollständig der Ausschreibung bei. Die Firma Kontextplan ist demnach berechtigt an der Ausschreibung teilzunehmen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind Referenzen (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien) mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzen zu den Schlüsselpersonen (Zuschlagskriterium) führt auf jeden Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten. Das Nichteinreichen von Referenzangaben zur Firma (Eignungskriterium) führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen