Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
TG
26.11.2021 Publikationsdatum Simap: 26.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Arbon Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: H2U aqua.pla.Ing-GmbH,
zu Hdn. von
Friderich Heegemann, Brauerstrasse 51,
8004
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 588 05 60,
E-Mail:
fh@hzweiu.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Arbon Energie AG,
zu Hdn. von
Rolf Dutler, Salwiesenstasse 1,
9320
Arbon,
Schweiz,
E-Mail:
rolf.dutler@arbonenergie.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 10.12.2021
- Bemerkungen: Beantwortung der Fragen bis 14.12.2021
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 05.01.2022 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Abgabe der Angebote 1-fach in Papierform und elektronisch auf Stick im Format .doc oder .pdf in verschlossenen Umschlag.
Die Papierform ist verbindlich. Abgabetermin: Massgebend ist der Eingang beim Auftraggeber.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.01.2022, Uhrzeit:
08:00, Ort:
Salwiesenstrasse 1, 9320 Arbon, Bemerkungen:
Nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Baumeisterarbeiten Neubau Filterhalle, SWW Arbon
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- W1813.02
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45216110 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 112 - Rückbau,
| | 201 - Baugrubenaushub,
| | 211 - Baumeisterarbeiten,
| | 212 - Montagebau in Beton, vorgefertigtem Mauerwerk |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 100 - Vorbereitung, Spezialtiefbau, Instandsetzung, Umgebung,
| | 120 - Bauwerksicherungsarbeiten,
| | 130 - Instandsetzungsarbeiten,
| | 150 - Bauarbeiten für erdverlegte Leitungen,
| | 160 - Baugrubensicherungen und Wasserhaltung,
| | 170 - Spezialfundationen und Grundwasserabdichtungsarbeiten,
| | 180 - Umgebungsarbeiten,
| | 210 - Erdbauarbeiten,
| | 220 - Oberbauarbeiten,
| | 230 - Trassebau: Entwässerung, Kanalisation, Leitungsarbeiten,
| | 240 - Rohbauarbeiten für Kunstbauten,
| | 260 - Ausbruchsarbeiten unter Tag,
| | 270 - Ausbauarbeiten unter Tag,
| | 280 - Ausbauarbeiten für Trasse-, Kunst-, und Untertagebauten,
| | 310 - Baumeisterarbeiten,
| | 320 - Stahlbauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Neubau Filterhalle
2.7 Ort der Ausführung- Wassergasse 8+10, 9320 Arbon
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.02.2022, Ende: 30.07.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 10 Tage nach Vertragsunterzeichnung
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.11.2021
bis
16.12.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Thurgau
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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