Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80827 Campus Glattal
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umbau
BKP 242 Heizungsanlagen BKP 244 Lufttechnische Anlagen BKP 250 Sanitäranlagen -
Beschaffungs-Nr
244
- Kurze Beschreibung: BKP 244 Lufttechnische Anlagen
Innenausbau in 12 Geschossen an je ca. 440 m2 Lufttechnische Anlagen: Wasser-, Gas-, Druckluftanlagen, Armaturen und Apparate
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 244 - Lufttechnische Anlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lippuner Energie- und Metallbautechnik AG, Zweigniederlassung Zürich, Hagenholzstrasse 81a,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 587'005.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.09.2021
Meldungsnummer
1216907
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 210678 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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