Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- -Pflanzenlieferung
-Kommisionierung
-Pflanzentransport und -ablad
-Baustelleninterner Zwischen-transport
-Fachbegleitung Pflanzarbeiten
-Fachbegleitung des Unterhalts nach der Pflanzung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss Publikation vom 28.07.2021
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 03120000 - Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lüscher Gartenbau-Baumschulen AG, Bockhornstrasse 57,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 317'724.10 mit MWSt.7.7% Bemerkung: inkl. Nebenkosten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch den günstigen Preis. Die eingereichten Unterlagen erfüllen zudem die der Ausschreibung zugrunde gelegten Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.07.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1210855
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- 4 Offerten davon 2 Ausschlüsse
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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