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15.12.2021|Projekt-ID 229938|Meldungsnummer 1230927|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-EET-EME,  zu Hdn. von Bernhard Meier, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 252 18 28,  E-Mail:  bernhard.meier@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-EET-EME Vermerk: "Montagefertige und lackierte Fronthaube DTZ" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Bernhard Meier, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 252 18 28,  E-Mail:  bernhard.meier@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

21.01.2022
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 26.01.2022 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.02.2022 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.
Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

Die Anbieter haben die Angebotsunterlagen nebst PDF auch in bearbeitbarem Format (z.B. Word, Excel) einzureichen.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

21.02.2022, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Montagefertige und lackierte Fronthaube DTZ

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der DTZ (RABe 514) bildet heute das Rückgrat des Regionalverkehrs der SBB in der Region Zürich. Aufgrund des langfristig vorgesehenen Einsatzes ist eine Lebensdauerverlängerung erforderlich. Unter dem Projektnamen „Projekt DTZ Lebensdauerverlängerung“ wird die Flotte DTZ im Rahmen eines Gesamtprojekts umfassend saniert.

Die technische Befundung der Fahrzeugfronten hat ergeben, dass die Fronthauben aufgrund der Alterung ersetzt werden müssen. Die neuen GFK Fahrzeugfronten müssen schnittstellengleich sein und durch geeignete Wahl des Fertigungsprozesses und qualitativ hochwertige Ausführung sicherstellen, dass bis zum Ende der Fahrzeuglebensdauer (20 bis 22 Jahre) keine Reparaturarbeiten an diesen mehr nötig sind.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN SIEHE ZIFFER 4.6.

2.7 Ort der Lieferung

SBB Werk Olten

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.06.2022, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Ziffer 2.9 Optionen

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die SBB AG ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), folgende Leistungen durch entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der Firma nachzubestellen:

Optionen gemäss Preisblatt der Angebotsunterlagen.

Die Optionen können gestaffelt eingelöst werden.
Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, einschliesslich der vereinbarten Kostengrundlagen, aller weiteren Ergänzungen und Änderungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden im Falle der Optionseinlösung durch die SBB AG in einem Nachtrag zum vorliegenden Vertrag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

1. QUALITÄT  Gewichtung 50% 
1.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog  Gewichtung 60% von 50% 
1.2 Termineinhaltung und Qualität: QM-Konzept auf das ausgeschriebene Projekt angepasst.  Gewichtung 15% von 50% 
1.3 Termineinhaltung und Qualität: Phasenplan für die Termin- und Vertragserfüllung.  Gewichtung 15% von 50% 
1.4 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR)  Gewichtung 10% von 50% 
2. WIRTSCHAFTLICHKEIT  Gewichtung 50% 
2.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, LCC, Einkaufskosten)  Gewichtung 60% von 50% 
2.2 Wirtschaftlichkeit Logistik  Gewichtung 20% von 50% 
2.3 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge  Gewichtung 15% von 50% 
2.4 Wirtschaftlichkeit EDI Anbindung  Gewichtung 5% von 50% 
Erläuterungen:  Weitere Details sind in Ziffer 4.6 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Teil 4 sowie Teil 5 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.06.2022 und Ende 31.12.2030
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Für das Angebot (Bid Bond): Keine.

Für den Vertragsabschluss: Abstrakte und unwiderrufliche, sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Gewährleistungsgarantie einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s“). Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

Weitere Rahmenbedingungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details gemäss Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen), sowie Ziffer 4.6 der vorliegenden Publikation betreffend "ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG".

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) PROBLEMANALYSE
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

4.) PRÄSENZ
4.1) PRÄSENZ VOR ORT
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher und französischer Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit von 3 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.12.2021  bis  14.02.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und französischen Text geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: "Montagefertige und lackierte Fronthaube DTZ" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. Dieser aufgerechnet.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp), Ausgabe Mai 2021

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

Eine Begehung findet am 18.01.2022 statt. Eine Teilnahme ist aufgrund der Komplexität des Beschaffungsvorhabens dringend empfohlen. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Anmeldung zur Begehung hat bis zum 11.01.2022 an die Mail-Adresse Ausschreibung_Fronthaube_LDV-DTZ@sbb.ch zu erfolgen. Um die Richtlinien betreffend COVID-19 einhalten zu können, wird die Begehung mit Beschränkung auf 2 Teilnehmer je Anbieter durchgeführt. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre persönliche Schutzmaske sowie ihre Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe) mitzunehmen.

Treffpunkt ist beim:
SBB Werk Olten
Industriestrasse 153
CH-4600 Olten

Nach Ablauf der Anmeldefrist wird den angemeldeten Teilnehmern der genaue Zeitpunkt der Begehung per E-Mail mitgeteilt. Ist eine persönliche Teilnahme vor Ort infolge der COVID-19 Situation (wie zum Beispiel Reisebeschränkungen, Behördliche Auflagen) nicht möglich, bitten wir um entsprechende Information ebenfalls bis spätestens 11.01.2022 an die Mail-Adresse Ausschreibung_Fronthaube_LDV-DTZ@sbb.ch. Die SBB behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Begehung in virtueller Form durchzuführen oder die Informationen in Form eines Videos zur Verfügung zu stellen. Es werden keine Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung beantwortet. Frist und Form zur Einreichung von Fragen siehe Ziffern 1.3 und 1.4.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU ZIFFER 2.6
Da die Frontscheiben teilweise wiederverwendet werden können, werden 2 Varianten ausgeschrieben:

Variante A: Einbau einer neuen Frontscheibe (SBB-Artikel 857-39-912). Die neuen Frontscheiben müssen durch den Liefertanten direkt bei Hersteller (Vorgabe SBB) bestellt werden.

Variante B: Ausbau der Frontscheibe aus der alten Fronthaube und Einbau in die neu hergestellte Fronthaube.
Die SBB stellt für die Transporte Mehrweggebinde zur Verfügung.

Insgesamt werden 124 der neuen Fronthauben benötigt. Es wird davon ausgegangen, dass rund 50% der bereits eingebauten Frontscheiben erneut verwendet werden können. Mehr Details gemäss den technischen Unterlagen in Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen.

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.

VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.