Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strassennetze,
zu Hdn. von
Studie N13 Reichenau - Rothenbrunnen, Postfach,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibung-netze@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 17.12.2021
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 23.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.01.2022 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Standortadresse: Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangs-bestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.01.2022, Uhrzeit:
10:00, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Projektstudie zur Ermittlung der zweckmässigsten Lösung zur Beseitigung der Netzinhomogenität der N13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Projektstudie zur Ermittlung der zweckmässigsten Lösung zur Beseitigung der Netzinhomogenität der N13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen mit folgenden Aufgaben:
-Problemanalyse -Variantenentwicklung -Variantenanalyse und Reduktion -Variantenvertiefung und Bewertung -Festlegung Bestvariante -Unterstützung Anhörung Der Auftragnehmer führt die angeführten Arbeitsschritte durch, liefert Sitzungs- und Entscheidungsgrundlagen sowie Aktennotizen, erstellt Berichte, Unterlagen und Terminpläne, organisiert Sitzungen, modelliert Verkehrszustände, erstellt Projektmappen für einzelne Varianten und einen Anhörungs- und Synthesebericht.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Das Projekt betrifft Graubünden. Es ist davon auszugehen, dass es Projektsitzungen in Graubünden und Ittigen bei Bern geben wird. Gewisse Teile der Leistungserbringung, z.B. Partizipationsveranstaltungen, sind zur Gänze vor Ort durchzuführen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 30 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann verlängert werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Siehe Pflichtenheft
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1: Auftragsanalyse
Gewichtung 10%
ZK 1.1: Verständnis des Auftrages (5%)
ZK 1.2: Analyse der Aufgaben, Aufgabenaufteilung zwischen Auftragnehmer und ASTRA (5%)
ZK 2: Vorgehensvorschlag
Gewichtung 30% ZK 2.1: Erfüllung der Anforderungen des Pflichtenheftes in konzeptioneller, technischer und qualitativer Hinsicht (15%)
ZK 2.2: Methodeneinsatz (5%)
ZK 2.3: Detaillierter Terminplan, Sitzungsplanung und -management, Organigramm (10%)
ZK 3: Schlüsselpersonen
Gewichtung 20% ZK 3.1 Kompetenz und Erfahrung des Projektleiters: Nachweis mittels zwei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzprojekten in vergleichbarer Funktion (12%)
ZK 3.2 Kompetenz und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters: Nachweis mittels zwei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzprojekten in vergleichbarer Funktion (8%)
ZK 4: Qualitätssicherung im Projektablauf massgeschneidert auf das ausgeschriebene Projekt: Risikoabschätzung und Massnahmen zur Einhaltung der Kosten und des Terminplanes
Gewichtung 10% ZK 5: Plausibilität der Kosten und des Aufwandes: Plausibilität der eingesetzten Personen (Funktionen) und des Stundenaufwandes im Hinblick auf die pro Arbeitsschritt zu erbringenden Leistungen (Vorgaben gemäss Pflichtenheft inkl. Einbezug des Vorgehensvorschlags des Anbieters sowie der Angaben zu diesem Kriterium)
Gewichtung 10% ZK 6: Preis
Gewichtung 20% Erläuterungen:
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.04.2022 und Ende 29.12.2023
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 30% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mit bewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1 Erfahrung und Referenzen der Firma / der Bietergemeinschaft. EK2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. EK3 Lohngleichheit von Mann und Frau
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Nachweis der Erbringung von Leistungen vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung im Rahmen von zwei Referenzprojekten.
EK2: Handelsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Schweiz. Betreibungsregisterauszug bzw. entsprechendes amtliches Dokument von ausländischen Behörden, das nicht älter als drei Monate ist.
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf. Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib/archiv-logib.html Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine
4.6 Sonstige Angaben- Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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