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29.11.2021|Projekt-ID 229995|Meldungsnummer 1231231|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strassennetze,  zu Hdn. von Studie N13 Reichenau - Rothenbrunnen, Postfach,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ausschreibung-netze@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

17.12.2021
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 23.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.01.2022 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Standortadresse: Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangs-bestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

21.01.2022, Uhrzeit:  10:00, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Projektstudie zur Ermittlung der zweckmässigsten Lösung zur Beseitigung der Netzinhomogenität der N13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Projektstudie zur Ermittlung der zweckmässigsten Lösung zur Beseitigung der Netzinhomogenität der N13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen mit folgenden Aufgaben:
-Problemanalyse
-Variantenentwicklung
-Variantenanalyse und Reduktion
-Variantenvertiefung und Bewertung
-Festlegung Bestvariante
-Unterstützung Anhörung
Der Auftragnehmer führt die angeführten Arbeitsschritte durch, liefert Sitzungs- und Entscheidungsgrundlagen sowie Aktennotizen, erstellt Berichte, Unterlagen und Terminpläne, organisiert Sitzungen, modelliert Verkehrszustände, erstellt Projektmappen für einzelne Varianten und einen Anhörungs- und Synthesebericht.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Das Projekt betrifft Graubünden. Es ist davon auszugehen, dass es Projektsitzungen in Graubünden und Ittigen bei Bern geben wird. Gewisse Teile der Leistungserbringung, z.B. Partizipationsveranstaltungen, sind zur Gänze vor Ort durchzuführen.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

30 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann verlängert werden.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Siehe Pflichtenheft

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 1: Auftragsanalyse  Gewichtung 10% 
ZK 1.1: Verständnis des Auftrages (5%) 
ZK 1.2: Analyse der Aufgaben, Aufgabenaufteilung zwischen Auftragnehmer und ASTRA (5%) 
ZK 2: Vorgehensvorschlag  Gewichtung 30% 
ZK 2.1: Erfüllung der Anforderungen des Pflichtenheftes in konzeptioneller, technischer und qualitativer Hinsicht (15%) 
ZK 2.2: Methodeneinsatz (5%) 
ZK 2.3: Detaillierter Terminplan, Sitzungsplanung und -management, Organigramm (10%) 
ZK 3: Schlüsselpersonen  Gewichtung 20% 
ZK 3.1 Kompetenz und Erfahrung des Projektleiters: Nachweis mittels zwei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzprojekten in vergleichbarer Funktion (12%) 
ZK 3.2 Kompetenz und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters: Nachweis mittels zwei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzprojekten in vergleichbarer Funktion (8%) 
ZK 4: Qualitätssicherung im Projektablauf massgeschneidert auf das ausgeschriebene Projekt: Risikoabschätzung und Massnahmen zur Einhaltung der Kosten und des Terminplanes  Gewichtung 10% 
ZK 5: Plausibilität der Kosten und des Aufwandes: Plausibilität der eingesetzten Personen (Funktionen) und des Stundenaufwandes im Hinblick auf die pro Arbeitsschritt zu erbringenden Leistungen (Vorgaben gemäss Pflichtenheft inkl. Einbezug des Vorgehensvorschlags des Anbieters sowie der Angaben zu diesem Kriterium)  Gewichtung 10% 
ZK 6: Preis  Gewichtung 20% 
Erläuterungen:  Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2022 und Ende 29.12.2023

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 30% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mit bewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1 Erfahrung und Referenzen der Firma / der Bietergemeinschaft.
EK2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
EK3 Lohngleichheit von Mann und Frau

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Nachweis der Erbringung von Leistungen vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung im Rahmen von zwei Referenzprojekten.

EK2: Handelsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Schweiz. Betreibungsregisterauszug bzw. entsprechendes amtliches Dokument von ausländischen Behörden, das nicht älter als drei Monate ist.

EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau

Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib/archiv-logib.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.