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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1231919
30.11.2021|Projekt-ID 230200|Meldungsnummer 1231919|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 30.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schule Villmergen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schule Villmergen,  zu Hdn. von Kalchofner, Dorfmattenstrasse 44,  5612  Villmergen,  Schweiz,  E-Mail:  simap@schule-villmergen.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schule Villmergen,  zu Hdn. von Iso Kalchofner, Gesamtschulleiter, Dorfmattenstrasse 44,  5612  Villmergen,  Schweiz,  E-Mail:  iso.kalchofner@schule-villmergen.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

09.12.2021
Bemerkungen: per Mail, bis spätestens 12.00 Uhr

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 17.01.2022 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
Form gemäss Submissionsunterlagen, Dok. 1, Kapitel 18

1.5 Datum der Offertöffnung:

17.01.2022, Uhrzeit:  11:30, Ort:  Büro Gesamtschulleitung Villmergen, Bemerkungen:  Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Computer, Tablets und Peripheriegeräte für die Schule Villmergen

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30200000 - Computeranlagen und Zubehör

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung von 5 Desktop-Computern inkl. Monitore, 128 Convertibles, 672 Tablets, 588 Tastaturen zu Tablets, 41 Ladestationen für Tablets, 105 Arbeitsplatz-Peripherien an einen Standort

2.7 Ort der Lieferung

Lieferung in ein Schulhaus

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

1 Tage nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: gemäss Submissionsunterlagen, Dok. 1, Kapitel 17

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Beginn 02.05.2022 und Ende 05.05.2022

3. Bedingungen

3.3 Zahlungsbedingungen

gemäss Submissionsbedingungen, Dok. 1, Kapitel 16

3.5 Bietergemeinschaft

gemäss Submissionsbedingungen, Dok. 1, Kapitel 11

3.6 Subunternehmer

gemäss Submissionsbedingungen, Dok. 1, Kapitel 11

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 30.12.2022

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.11.2021  bis  17.01.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.