Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
09.12.2021 Publikationsdatum Simap: 09.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Industrielle Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ARA Birsig - Ausbau und Sanierung, Elektroinstallationen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Elektroinstallationsarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ETAVIS Kriegel + Co. AG, Rheinstrasse 45,
4410
Liestal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'381'321.10 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.08.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1214815
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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