Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
16.12.2021 Publikationsdatum Simap: 16.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verein Baselland Tourismus
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Leistungen für Baselland Tourismus
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Geschäftsstellenführung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und Verwaltung der Gasttaxe für vier Jahre mit optionaler Verlängerung von weiteren vier Jahren
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[9] Buchführung, -haltung und -prüfung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79416000 - Öffentlichkeitsarbeit, | | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: VBS Verband-Services AG, Hardstrasse 1,
4133
Pratteln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'149'280.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die VBS Verband-Services AG, welche die Zuschlagskriterien zur Qualität der Geschäftsstelle und zur Erfahrung und Qualifikation der Schlüsselpersonen mit Bestbewertung erfüllt und preislich ein attraktives Angebot macht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.08.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1203911
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVöB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Verfügung (Publikation des Zuschlags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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