Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Projekte Region West,
zu Hdn. von
Susanne Faber, Sharepoint,
des
CFF,
Schweiz,
E-Mail:
Susanne.Faber@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wako Los 4
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Villaz-St-Pierre: Rosé : Bahngleis und Werke
Cottens-Neyruz : Neue Diagonale
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71530000 - Beratung im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Consortium Groupement PKH c/o
Name: HOLINGER AG, Avenue Ritz 35,
1950
Sion 2 Nord,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'974'629.15 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot des erfolgreichen Bieters erhielt die höchste Gesamtpunktzahl, insbesondere aufgrund der Qualität seines Angebots (Qualifikationen der Schlüsselpersonen und Organisation).
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.05.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1196481
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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