Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
09.12.2021 Publikationsdatum Simap: 09.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: NSNW AG
Beschaffungsstelle/Organisator: NSNW AG,
zu Hdn. von
Andreas Sigrist, Netzenstrasse 1,
4450
Sissach,
Schweiz,
Telefon:
061 975 45 45,
E-Mail:
einkauf@nsnw.ch,
URL
www.nsnw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kehrmaschinenaufbau 878
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss Ausschreibungsgrundlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34139200 - Fahrgestelle mit Karosserieaufbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bucher Municipal AG, Murzlenstrasse 80,
8166
Niederweningen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag geht an das vorteilhafteste Angebot gemäss Pflichtenheft und den darin vorgegebenen technischen Kriterien, resp. den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien. Den beiden nicht berücksichtigten Anbietern wurde der Entscheid mit Begründung bereits mündlich wie schriftlich bekannt gegeben.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.09.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1220383
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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