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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1232855
03.12.2021|Projekt-ID 225454|Meldungsnummer 1232855|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur, Turbinenstrasse 16,  8403  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Dienstleistungen «Grüngutverwertung- und Entsorgungen»
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss detailliertem Leistungsverzeichnis. Entsorgung und Verwertung von Grüngut.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77000000 - Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: N.U.P Umweltpflegetechnik GmbH, Riedhofstrasse 159,  8408  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'763'325.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstige Angebot nach Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.08.2021
Meldungsnummer 1214149

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.11.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.