Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur, Turbinenstrasse 16,
8403
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
stadtwerk.vergabestelle@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von Dienstleistungen «Grüngutverwertung- und Entsorgungen»
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss detailliertem Leistungsverzeichnis. Entsorgung und Verwertung von Grüngut.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 77000000 - Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: N.U.P Umweltpflegetechnik GmbH, Riedhofstrasse 159,
8408
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'763'325.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstige Angebot nach Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.08.2021
Meldungsnummer
1214149
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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