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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1232919
03.12.2021|Projekt-ID 220189|Meldungsnummer 1232919|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale est,  zu Hdn. von N13 EP12 AS Zillis – AS Thusis Süd, PV Bau/BSA Phase MK+, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 EP12 AS Zillis – AS Thusis Süd, PV Bau/BSA Phase MK+
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Es ist ein umfassendes MK+, unter Ergänzung der EK Themen und Inhalte, nach den Vorgaben der ASTRA Fachhandbücher und den gültigen Normen und Richtlinien zu erstellen.
Der Auftrag umfasst den gesamten Abschnitt vom AS Zillis bis zum AS Thusis Süd. Im Auftrag enthalten ist die Instandsetzung oder Erneuerung sämtlicher Bauwerke wie Tunnels, Galerien, Kunstbauten und Stützbauwerke. Ebenfalls enthalten ist das Trassee sowie alle BSA Anlagen. Für die Verkehrsführung während der geplanten Bauarbeiten ist eine ganzheitliche Betrachtung des Projekteabschnittes erforderlich, dabei ist die Kantonsstrasse H13 in die Überlegungen miteinzubeziehen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: INGE EP Beverin
Name: Gruner Wepf AG, St. Gallen, Oberstrasse 153,  9000  St. Gallen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'327'482.70 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: INGE EP Beverin besteht aus: Gruner Wepf AG + Locher Ingenieure AG + HDZ Elektroingenieure AG.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Anbieter INGE EP Beverin die höchste Punktzahl aller Anbieter. Die hervorragende Auftragsanalyse, die zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsanalyse und die sehr gute Risikoanalyse inkl. QM-Konzept sowie die allgemeine gute Erfüllung der Zuschlagskriterien zu den Schlüsselpersonen in Kombination mit dem offerierten Preis ergeben das vorteilhafteste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.04.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1194153

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.12.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.4 Sonstige Angaben

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)

ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 30%

ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse, Vorgehensvorschlag und Innovation: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen, betrieblichen und ökologischen Gesichtspunkten): 5%;
2.3 Risikoanalyse und QM-Konzept: 5%.

ZK3: AUFGABENSPEZIFISCHE REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Projektleileiter 8 %
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 4%;
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 4%.

3.2Teilprojektleiter Tunnel/Galerien 8%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 4%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 4%.

3.3Teilprojektleiter Kunstbauten (Brücken/Stützbauwerke) 8%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 4%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 4%.

3.4Teilprojektleiter BSA 8%
3.4.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 4%;
3.4.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 4%.

3.5Teilprojektleiter Trasse/Belag/Entwässerung 8%
3.5.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 4%;
3.5.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 4%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.