Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 13.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen, Bereich PBU, Hochbau,
zu Hdn. von
Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
andreas.jauch@wohlen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Einwohnergemeinde Wohlen, Bereich PBU, Hochbau,
zu Hdn. von
Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
andreas.jauch@wohlen.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.01.2022
- Bemerkungen: Fragen sind ausschliesslich über das Simap-Frageforum zu stellen. Die Antworten werden im Forum ab 17.1.22 publiziert.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 24.01.2022 Uhrzeit: 11:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es zählt der Eingang in schriftlicher Form bei der Eingabeadresse. Der Poststempel ist nicht massgebend.
Formvorschrift: verschlossenes Couvert mit der Aufschrift «SSB – Submission Badwassertechnik – NICHT ÖFFNEN»
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.01.2022, Ort:
Wohlen, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Offertöffnung statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- SSB Lehrschwimmbad BKP 359 Badewassertechnik
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- SSB
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212212 - Bauarbeiten für Schwimmbäder |
Baukostenplannummer (BKP): | 359 - Uebriges |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Lehrschwimmbecken wird saniert, so dass es für die nächste Betriebsperiode sicher betrieben werden kann. Dazu werden hauptsächlich die technischen Installationen für die Badewasseraufbereitungsanlage erneuert.
Ausführliche Beschreibungen der Arbeiten sind im beigelegten Bauprojektbeschrieb ersichtlich. Die Aufbereitungsanlage ist am Ende ihrer Lebensdauer und wird komplett ersetzt. Die Badewasseraufbereitung erfolgt neu entsprechend der SIA 385/9:2011 nach der Verfahrenskombination IIb: - Flockung – Mehrschichtfiltration (Unterdruck-Sandfilter) – Chlorung Es besteht eine Raumhöhe von ca. 2.4m. Dies ist bei der Auslegung der Filter zu beachten.
2.7 Ort der Ausführung- 5610 Wohlen (AG)
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss Bauprogramm
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es findet eine fakultative Begehung am 22.12.21 statt. Die genaue Uhrzeit ist mit Patrick Diggelmann Hunziker Betatech abzusprechen.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. 3.Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 2 und 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5.Eine Kopie der Publikation der angefochtenen Ausschreibung sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.
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