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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1233219
07.12.2021|Projekt-ID 230529|Meldungsnummer 1233219|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ablösung Verkehrssteuerungsarbeitsplatz (VSA)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ingenieurleistung zur Aufbereitung der Grundlagen und der notwendigen Integrationsarbeiten von bestehenden Lichtsignalanlagen (LSA).

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marty + Partner Ingenieurbüro AG, Gustav-Maurer-Strasse 25,  8702  Zollikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 941'921.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Im Rahmen des Grossprojekt Verkehrsmanagement Baden-Wettingen (VM Ba-We) wurden bereits 60 Anlagen durch die Marty + Partner Ingenieurbüro AG in den Verkehrsrechner integriert. Dieser Rechner wird nun über den ganzen Kanton ausgeweitet. Mit Bezug auf das IVöB (Art. 21, Abs. 2e) ist ein Wechsel des Anbieters aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.11.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.