Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
04.12.2021 Publikationsdatum Simap: 04.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: IWB Industrielle Werke Basel, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: IWB Industrielle Werke Basel,
zu Hdn. von
Projekteinkauf, Margarethenstrasse 40,
4002
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
submissionen@iwb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- IWB, Leichte Nutzfahrzeuge Kastenwagen mit Elektroantrieb
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gegenstand der Beschaffung sind voraussichtlich 5 leichte Nutzfahrzeuge Kastenwagen mit Elektroantrieb pro Jahr während der Vertragslaufzeit.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34136200 - Kastenwagen, | | 34144700 - Nutzfahrzeuge, | | 34144900 - Elektrofahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Keigel AG, Rheinstrasse 69,
4402
Frenkendorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 622'290.90 ohne MWSt. Bemerkung: Laufzeit fest über 2 Jahre inkl. optionale Verlängerung um max. 2 x 12 Monate, 5 Fahrzeuge pro Jahr
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt an das bestbewertete Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.10.2021
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 96/2021 www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
1220983
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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