Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis,Bau. Hilfsbrücke und Neubau, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Baumeister Hilfsbrücke und Neubau Unterführung Bärenburg
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen einer VoMa (vor den Hauptarbeiten an Trasse und Bärenburgtunnel) wird die Unterführung Bärenburg totalersetzt. Zur Einhaltung des Lichtraumprofils muss die Kantonsstrasse in zwei Etappen abgesenkt werden. Das vorliegende Projekt beinhaltet nebst dem Totalersatz der Unterführung Bärenburg den Neubau und Abbruch der Hilfsbrücke sowie angrenzende Dammschüttungen für den temporären Verkehrszustand. Weiter wird im Bereich der Hilfsbrücke eine DN 1000 Leitung mit zwei Schachtbauwerken für ein künftiges Oberflächengewässer erstellt.
Hauptmengen: - Belagsabbruch ca. 6’000 m2, - Aushub ca. 11’500 m3, - Baugrubensicherung ca. 160 m2, - Fundationsschicht ca. 5’500 m3, - Tragschicht ca. 1’000 t, - Binderschicht ca. 1’000 t, - Deckschicht ca. 550 t, - Eingedolter Bach (DN 1’000) ca. 190 m, - Entwässerung (div. Funktion/Kaliber) ca. 700 m, - Betonabbruch ca. 1’000 m3, - Bewehrung ca. 211’000 kg, - Schalung ca. 3’000 m2, - Beton ca. 1’500 m3, - Abdichtung ca. 1’000 m2, - Gussasphalt ca. 75 t, - Baustahl ca. 100 t, - Leitschranken ca. 400 m.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: METTLER PRADER AG,
7000
Chur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'717'580.73 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Mettler Prader AG ist die vorteilhafteste. Das Angebot überzeugte nicht nur durch den günstigen Preis, sondern auch durch gute Bewertung über viele Zuschlagskriterien wie Bauprogramm und Innovation.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.07.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1210881
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.4 Sonstige Angaben- ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.
ZK2: BAUPROGRAMM (ABWEICHUNG DER BAUZEIT GEGENÜBER TERMINPLAN BAUHERR): GEWICHTUNG 15%: 2.1 Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr: Ende Baujahr 1, 2022,: 5%; 2.2 Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr: Ende Baujahr 2, 2023: 10%.
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in: 3.1 Plausibilität des Bauprogrammes: 10%; 3.2 Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5%.
ZK4: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN 15%, unterteilt in: 4.1 Technischer Bericht, QM-Konzept und Risikoanalyse: 5%; 4.2 Baustelleneinrichtung und Logistikkonzept: 5%; 4.3 Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, sozial und ökologisch): 5%.
ZK5: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN GEWICHTUNG: 15%, unterteil in: 5.1 Bauführer 10%; 5.2 Polier 5%. Für jede Person wird eine einzige Note erteilt, die die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Projektes der Referenz mit der Funktion und das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) betrachtet.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK2.1. und ZK2.2. “Bauprogramm”: Es wird eine Note aufgrund der in der Offerte vorgeschlagenen Arbeitsdauer erteilt (Terminabweichung gegenüber vorgegebenem Termin) wie folgt: - über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 0. - über 1 Wochen länger bis 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 1. - bis zu 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 2. - Termin eingehalten bis 1 Woche kürzer, als vom Bauherren vorgegeben: Note 3. - über 1 Woche kürzer bis 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 4. - über 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 5.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|