Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser, Sektion Sanierung Wasserkraft, Papiermühlestrasse 172, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser, Sektion Sanierung Wasserkraft,
zu Hdn. von
Projekt "SanWK 2022-2026" - WTO, bitte nicht öffnen., Papiermühlestrasse 172, Ittigen,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 462 69 69,
Fax:
+41 58 463 03 71,
E-Mail:
wasser@bafu.admin.ch,
URL
www.bafu.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Externe Beurteilung von Wasserbauprojekten und Sanierungsprojekten in Bezug auf Art. 39a (Schwall-Sunk), resp. 43a GSchG (Geschiebehaushalt) und Art 10 BGF (Fischgängigkeit)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss Bundesgesetz vom 24.01.91 über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) dürfen Anlagen Gewässer durch künstliche Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) (Art. 39a GSchG), einen veränderten Geschiebetrieb (Art. 43a GSchG) oder Unterbindung der Fischwanderung (Art. 10 BGF) nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei neuen Anlagen sind Beeinträchtigungen mit geeigneten Massnahmen zu verhindern. Bei bereits bestehenden Anlagen müssen die Inhaber Sanierungsmassnahmen, umsetzen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen. Das BAFU ist zuständig für die Begleitung und Beurteilung von Sanierungsprojekten bei bestehenden Anlagen und für die Einhaltung der Gesetzgebung bei diversen Wasserbauprojekten (neuen Wasserkraftanlagen, Revitalisierungsprojekten, etc.). Für die Beurteilung der verschiedenen Projekte ist das BAFU auf externe personelle Unterstützung angewiesen.
(Los 1 - Fischgängigkeit / Los 2 - Schwall/Sunk und Geschiebehaushalt).
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90720000 - Umweltschutz |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Zuschlag für Los 2: IG San GS (IUB Engineering AG Bern und Flussbau AG Zürich)
Name: IG San GS, IUB Engineering AG Bern und Flussbau AG Zürich, Belpstrasse 48,
3007
Bern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'395'180.00 ohne MWSt. Bemerkung: Grundauftrag CHF 697'590.00 (exkl. MWST) / Option CHF 697'590.00 (exkl. MWST)
- Hinweis: Zuschlag für Los 1
Name: IUB Engineering AG, Belpstrasse 48,
3007
Bern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 910'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Grundauftrag CHF 455'000.00 (exkl. MWST) / Option CHF 455'000.00 (exkl. MWST)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: vorteilhafteste Angebote gem. Evaluation der Zuschlagskriterien (Preis / Leistung, etc.)
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.08.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1214459
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.4 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Optionen sind nicht im Grundauftrag inkludiert. Für die Ziehung der Optionen bedarf es explizit neuer Verträge.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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