Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Armeestab / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Nachtrag 2 Unterstützung Projektleitung Portfolio + PMO
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79410000 - Unternehmens- und Managementberatung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: CSP AG, Storchengässchen 6,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 570'896.15 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: CSP AG hat im Jahr 2017 den Zuschlag bei der offenen Ausschreibung «Weiterentwicklung Portloliomanagement (PPM)» erhalten, da sie das volkswirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben. Für die Weiterführung und die Zusammenlegung mit dem Projekt Portfolio wird dieser Nachtrag wieder an die Firma CSP AG vergeben. Vergleicht man die potenzielle Kostenersparnis mit den Transaktionskosten, so ergibt sich stets ein negatives Sparpotenzial, da dieses, nach Kenntnis dieser Behörde, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit günstigste Angebot wäre. Somit ist auch rechnerisch nachgewiesen, dass sämtliche Transaktionskosten stets Mehrkosten darstellen werden und auch nicht teilweise durch eine Kostenersparnis wettgemacht werden können.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma CSP AG
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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