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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1234293
10.12.2021|Projekt-ID 230839|Meldungsnummer 1234293|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 93 46,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betrieb eines nationalen Referenzlaboratoriums für bestimmte parasitär bedingte Tierseuchen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71620000 - Analysen,
71900000 - Labordienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Universität Bern, Institut für Parasitologie, Hochschulstrasse 6,  3012  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 816'624.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Der Zuschlag wird der Universität Bern erteilt, da nur sie die Anforderungen an offizielle Laboratorien für die Diagnose bestimmter Tierseuchen erfüllt und über die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen sowie die Infrastruktur für Labortätigkeiten zu parasitär bedingten Tierseuchen verfügt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.11.2021

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (5 Jahre): CHF 510’390.00
- Optionen (3 Jahre): CHF 306’234.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.