Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 464 93 46,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betrieb eines nationalen Referenzlaboratoriums für bestimmte parasitär bedingte Tierseuchen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71620000 - Analysen, | | 71900000 - Labordienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Universität Bern, Institut für Parasitologie, Hochschulstrasse 6,
3012
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 816'624.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Der Zuschlag wird der Universität Bern erteilt, da nur sie die Anforderungen an offizielle Laboratorien für die Diagnose bestimmter Tierseuchen erfüllt und über die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen sowie die Infrastruktur für Labortätigkeiten zu parasitär bedingten Tierseuchen verfügt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.11.2021
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (5 Jahre): CHF 510’390.00 - Optionen (3 Jahre): CHF 306’234.00 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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