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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1234299
10.12.2021|Projekt-ID 230706|Meldungsnummer 1234299|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 93 46,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betrieb eines nationalen Referenzlaboratoriums für Rindertuberkulose, Paratuberkulose, Pseudotuberkulose

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71620000 - Analysen,
71900000 - Labordienste,
73100000 - Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung,
73210000 - Beratung im Bereich Forschung,
73220000 - Beratung im Bereich Entwicklung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Universität Zürich, Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Rämistrasse 71,  8006  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 832'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Der Zuschlag wird der Universität Zürich erteilt, da nur sie über die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen sowie die Infrastruktur für Labortätigkeiten auf dem Gebiet der Rindertuberkulose, Paratuberkulose und Pseudotuberkulose verfügt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.11.2021

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (5 Jahre): CHF 520’000.00
- Optionen (3 Jahre): CHF 312’000.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.