Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Strasseninspektorat Seeland
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern Strasseninspektorat Seeland, Grenzstrasse,
3250
Lyss,
Schweiz,
Telefon:
031 636 45 20,
E-Mail:
heinz.bangerter@be.ch,
URL
www.be.ch/tba
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Tiefbauamt des Kantons Bern
Strasseninspektorat Seeland, Grenzstrasse,
3250
Lyss,
Schweiz,
Telefon:
031 636 45 20,
E-Mail:
heinz.bangerter@be.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.01.2022
- Bemerkungen: Die Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap im "SIMAP-Forum" einzureichen. Sie werden bis zum 11. Januar 2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen im "SIMAP-Forum" beantwortet. Nach dem 5. Januar 2022 eingetroffene Fragen werden nicht mehr beantwortet, es sei denn, die Frage ist für das Projekt oder die zu erwartenden Angebote sehr relevant. Die Fragen werden anonymisiert.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 26.01.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es ist 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Postweg (Datum des Poststempels einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 27.01.2022, Ort:
Strasseninspektorat Seeland, Lyss, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Allrad-Geräteträger, Strasseninspektorat SI Seeland / Int. Beleg-Nr. 33
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Ohne Angaben
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34100000 - Kraftfahrzeuge |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Allrad-Geräteträger mit mindestens 290 PS, Radstand 3350 mm
2.7 Ort der Lieferung- Strasseninspektorat Seeland, Werkhof Lyss
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Kauf-Preis, inkl. MWST und allfälligen Rabatten
Gewichtung 100 %
Erläuterungen:
Das Angebot mir dem tiefsten bereinigten Netto-Preis erhält den Lieferauftrag.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Bemerkungen: Rohabnahmen gemäss gegenseitiger Absprache, mit spätestem Ablieferungstermin des komplett betriebsbereiten Fahrzeugs im
Jahr 2022.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Keine.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Nein.
3.3 Zahlungsbedingungen- In Schweizer Franken, CHF.
45 Tage nach Rechnungseingang beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Seeland. Frühestes Rechnungsdatum ist der Tag der Ablieferung des Lastwagens im Werkhof Lyss.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und Preise umfassen sämtliche Leistungen, die im Pflichtenheft genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Inklusive aller Vorführungskosten im Strasseninspektorat Seeland, Werkhof Lyss.
3.5 Bietergemeinschaft- Bildung von Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die federführende Firma und die interne Organisation müssen ausgewiesen werden.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen nur in einer Bietergemeinschaft offerieren.
3.6 Subunternehmer- Nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
E1: Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit. E2: Firmenportrait mit aktuellem Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Die 8 Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, zwingend einzuhalten. E3: Der Anbieter ist Fahrzeughersteller oder offizieller Automobilimporteur für die Schweiz. Als Automobilimporteur muss er Inhaber der Typengenehmigung für das angebotene Fahrzeug sein. E4: Der Anbieter besitzt ein Servicenetz in der Schweiz. E5: Die Servicestellen des Anbieters gewährleisten Wartungs-, Diagnose- und Instandstellungsarbeiten. Die Servicestellen verfügen über die komplette Infrastruktur für die Durchführung der damit verbundenen Tätigkeiten. E6: Der Anbieter garantiert die Ersatzteilversorgung innerhalb 24 Stunden nach Eingang der Bestellung und, dass diese während mindestens 15 Jahren nach Lieferung des Fahrzeuges gewährleistet ist. E7: Der Anbieter bestätigt die Sicherstellung eines Konfigurationsmanagements von technischen und organisatorischen Massnahmen zur Identifizierung, Lenkung und Rückverfolgung des Produkts. E8: Der Anbieter bestätigt, mit dem Bedarfsträger die Modalitäten für die Instandstellung sowie die Ersatzteillieferungen zu vereinbaren. E9: Der Anbieter autorisiert die Werkhöfe des Tiefbauamtes des Kantons Bern, sämtliche anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch ausgebildetes Fachpersonal ausführen zu lassen. Das Fachpersonal muss durch den Anbieter ausgebildet werden. E10: Der Anbieter oder der Fahrzeughersteller verfügt über ein gültiges Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 oder gleichwertig. E11: Angaben zum Anbieter für alle Geschäftsprozesse, wie Bestellungen, Lieferprozesse, Sonderausrüstungen, Zahlungsverkehr.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Zu E1: Selbstdeklaration gemäss Beilage 5 des Pflichtenheftes und entsprechende Nachweise in Original oder Kopie. Zu E2: Selbstdeklaration gemäss Beilage 5 des Pflichtenheftes und entsprechende Nachweise in Original und Kopie. Zu E4: Liste der Servicestellen. Zu E10: Kopie des Zertifikates oder Handbuch für ein gleichwertiges Zertifikat beilegen. Zu E11: Selbstdeklaration gemäss Beilage 5 des Pflichtenheftes.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.12.2021
bis
30.12.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin gibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter und Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (vgl. auch Art. 8 Abs. 1 Bst. D. ÖGB). Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsbestimmungen Auskunft.
4.6 Sonstige Angaben- - Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht- oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Die Beschaffungsreife des Projekts und die Kreditverfügbarkeit des zuständigen Organs des Tiefbauamtes des Kantons Bern bleiben vorbehalten. - Es erfolgt keine Vergütung für die Arbeit an bzw. die Erarbeitung der Angebote. - Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. - Es werden keine Verhandlungen geführt. - Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen KBOB für die Beschaffung von Gütern (Bestandteil des Kaufvertrags).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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