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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1234737
24.12.2021|Projekt-ID 230974|Meldungsnummer 1234737|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zürcher Abfallverwertungs AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Zürcher Abfallverwertungs AG,  zu Hdn. von Adrian Aebersold, Nansenstrasse 16,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 544 25 61,  E-Mail:  adrian.aebersold@z-a-v.ch,  URL www.z-a-v.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Entsorgung von Elektrofilterasche der Rauchgasreinigung aus Kehrichtverwertungsanlage
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ab der Kehrichtverwertungsanlage von Stadtwerk Winterthur (Aktionärin der Zürcher Abfallverwertungs AG) sind aus der Rauchgasreinigung jährlich rund 3000 Tonnen Elektrofilterasche zu entsorgen. Die Entsorgung muss in Übereinstimmung mit der geltenden Abfallgesetzgebung erfolgen. Ferner wird eine unterbruchslose Entsorgung in Entsorgungseinrichtungen mit genügend Kapazität benötigt.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90513400 - Aschenbeseitigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Recytec Entsorgung AG, Rue St. Henri 2,  2800  Delémont,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 305.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Abholpreis pro Tonne Elektrofilterasche (BigBag), anschliessend Deponierung in Untertagedeponie

Name: Chiresa AG, Landstrasse 2,  5300  Turgi,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 748.13 ohne MWSt.
Bemerkung: Abholpreis pro Tonne Elektrofilterasche (BigBag), anschliessend Aschenbehandlung/Metallrückgewinnung

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Abfallverordnung (VVEA) vom 4.12.2015 (Stand am 1.1.2021) besteht gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe g seit 1.1.2021 eine Pflicht zur Rückgewinnung von Metallen aus Elektrofilteraschen, die bei der Behandlung von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung anfallen. Im Jahre 2022 verfügt schweizweit nur die Aschenwaschanlage der Chiresa AG über freie Behandlungskapazitäten. Weitere Teilmengen werden im Jahre 2022 wie bisher in der Untertagedeponie abgelagert. Ab 2023 wird die Filterasche der KVA Winterthur zur im Bau befindlichen Aschenbehandlungsanlage der iwb Basel verbracht.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.12.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.