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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1235331
15.12.2021|Projekt-ID 225813|Meldungsnummer 1235331|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial, Los 71 BSA Kabelinstallationen, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial, Los 71 Kabelinstallationen BSA, SIA 51 – 53
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Im Rahmen der Bauarbeiten für die Sanierung der N13 zwischen dem AS Rothenbrunnen und AS Reichenau/Vial sind die Arbeiten für die Kabelinstallationen auszuführen. Die Arbeiten umfassen Lieferung, Verlegung, Anschlüsse und Spleissungen von Energiekabeln, Kommunikationskabeln, LWL-Kabeln sowie die Erstellung von Provisorien für diverse Kabel.
Mengenangaben:
- Energiekabeln bis 3 x 10mm2 (ca. 1’000m)
- LWL-Kabeln bis 216 Fs (ca.15’000m)
- Riefenrohren in Kabelrohrblock (ca. 6’000m).

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311200 - Elektroinstallationsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Curea Elektro AG, Mühlestrasse 5,  7302  Landquart,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 852'044.70 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die Vorteilhafteste.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.08.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1215449

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.12.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.

ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUERUNGEN: GEWICHTUNG; 30%; unterteilt in:
2.1 Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag 20%;
2.2 Bauprogramm, Terminoptimierungen 5%;
2.3 Nachhaltigkeit (ökologisch und sozial) 5%.

ZK3: ORGANISATION: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
3.1 Organigramm und Organisation des Anbieters 15%;
3.2 Risikoanalyse und QM-Konzept 5%;
3.3 Referenz der Schlüsselperson 10%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.