Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial, Los 71 BSA Kabelinstallationen, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial, Los 71 Kabelinstallationen BSA, SIA 51 – 53
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen der Bauarbeiten für die Sanierung der N13 zwischen dem AS Rothenbrunnen und AS Reichenau/Vial sind die Arbeiten für die Kabelinstallationen auszuführen. Die Arbeiten umfassen Lieferung, Verlegung, Anschlüsse und Spleissungen von Energiekabeln, Kommunikationskabeln, LWL-Kabeln sowie die Erstellung von Provisorien für diverse Kabel.
Mengenangaben: - Energiekabeln bis 3 x 10mm2 (ca. 1’000m) - LWL-Kabeln bis 216 Fs (ca.15’000m) - Riefenrohren in Kabelrohrblock (ca. 6’000m).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Curea Elektro AG, Mühlestrasse 5,
7302
Landquart,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 852'044.70 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die Vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.08.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1215449
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.4 Sonstige Angaben- ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.
ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUERUNGEN: GEWICHTUNG; 30%; unterteilt in: 2.1 Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag 20%; 2.2 Bauprogramm, Terminoptimierungen 5%; 2.3 Nachhaltigkeit (ökologisch und sozial) 5%.
ZK3: ORGANISATION: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in: 3.1 Organigramm und Organisation des Anbieters 15%; 3.2 Risikoanalyse und QM-Konzept 5%; 3.3 Referenz der Schlüsselperson 10%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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