Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 22.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projektorganisation Zürich-Winterthur,
zu Hdn. von
Dumeng Claglüna, Vulkanplatz 11,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
dumeng.clagluena@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB,
zu Hdn. von
Antun Balog, Vulkanplatz 11 / Postfach,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
antun.balog@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 08.03.2022
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 17.03.2022 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 28.04.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per Email (antun.balog@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: «BITTE NICHT ÖFFNEN / Zürich Stadelhofen - FUIB»
1.5 Datum der Offertöffnung:- 05.05.2022, Bemerkungen:
Das Datum ist informativ. Allfällige Änderungen bleiben vorbehalten. Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Planerleistungen Fachunterstützung Ingenieurbau für STEP AS 2035 Zürich Stadelhofen, 4. Gleis und 2. Riesbachtunnel
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Leistungen umfassen die externe «Fachunterstützung Ingenieurbau» im Projekt «Zürich Stadelhofen, 4. Gleis und 2. Riesbachtunnel». Die jeweiligen Fachprojektleiter und Abschnittsleiter der SBB sollen durch mehrere kompetente Schlüsselpersonen (Ingenieure) unterstützt werden, welche die Fachbereiche Tunnelbau, Tiefbau und Tragkonstruktionen abdecken. Diese (Planer)-Leistungen sind im Zuge der SIA-Teilphasen 32 (Bauprojekt) und 33 (Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt) zu erbringen, mit Option auf die Verlängerung des Mandats bis in die Teilphase 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag)
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Zürich
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 15.08.2022, Ende: 31.12.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund Projektverlauf und/oder Option.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Siehe Beschreibung im Dokument B01.
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in Ziff. 3.3 ff der Ausschreibungsbestimmungen genannten Kriterien.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 15.08.2022 und Ende 31.12.2027
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Keine Sicherheiten für das Angebot
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine Sicherheiten für das Angebot
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss beiliegendem Vertragsentwurf
3.4 Einzubeziehende Kosten- Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe des Angebots bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jede Firma kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen
Subplaner sind in folgenden Bereichen zugelassen • FUIB Tiefbau • FUIB Tragkonstruktionen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweise zu EK1: N1: Je 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N 1.1 Ingenieurbau Tunnelbau Das Referenzprojekt muss ein bergmännisch erstellter Infrastrukturbau sein und in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sein.
N1.2 Ingenieurbau Tiefbau Das Referenzprojekt muss verankerte Baugrubenabschlüsse umfassen und in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sein.
N1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen Das Referenzprojekt muss Brückenbauten umfassen und in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sein.
Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Der Nachweis N1.1 muss vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden.
Die Nachweise N1.2 und N1.3 können von einem Subplaner erbracht werden.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Wird mehr als ein Referenzprojekt pro Fachbereich angegeben, wird nur das im Angebotsformular F01 an der ersten Stelle aufgeführte Referenzprojekt berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Firmen in einem Fachbereich tätig sind.
Nachweise zu EK2: N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute).
Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich. Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch. Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 9 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Das Dokument «B03_FUIB_Vorbefassung» gibt Auskunft zu zugelassenen und vorbefassten Firmen.
Die Frist zur Einreichung eines allfälligen Angebots durch die vorbefassten Firmen (oder durch den Anbieter, bei dem die Firmen als Mitglied oder Subplaner mitanbieten) endet am 14.04.2022.
4.6 Sonstige Angaben- Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- simap
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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