Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N00.F2 160002 F2 Erhaltungsplanung 2017ff, Datenbank DBU, Anpassung des Tätigkeitsverzeichnisses - Nachtrag 1
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72313000 - Datenerfassung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG Grunder / BPU
Name: c/o Grunder Ingenieure AG, Bernstrasse 19,
3400
Burgdorf,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 323'550.19 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitgliedern: Grunder Ingenieure AG (Burgdorf), BPU Ingenieurunternehmung AG (Burgdorf)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu notwendigen Erweiterungen und Ergänzungen der Datenbank DBU. Diese Nachführungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll, bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten und der ASTRA Vorgaben. Zudem muss das praktische Tätigkeitsgebiet à fond bekannt sein Ein Wechsel der Anbieterin würde sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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