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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1235855
16.12.2021|Projekt-ID 231235|Meldungsnummer 1235855|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N00.F2 160002 F2 Erhaltungsplanung 2017ff, Datenbank DBU, Anpassung des Tätigkeitsverzeichnisses - Nachtrag 1

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72313000 - Datenerfassung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG Grunder / BPU
Name: c/o Grunder Ingenieure AG, Bernstrasse 19,  3400  Burgdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 323'550.19 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitgliedern: Grunder Ingenieure AG (Burgdorf), BPU Ingenieurunternehmung AG (Burgdorf)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu notwendigen Erweiterungen und Ergänzungen der Datenbank DBU. Diese Nachführungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll, bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten und der ASTRA Vorgaben. Zudem muss das praktische Tätigkeitsgebiet à fond bekannt sein Ein Wechsel der Anbieterin würde sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.12.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.