Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ballistische Schutzwesten VPAM6
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 35815100 - Kugelsichere Westen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SSZ Equipment AG, Grienbachstrasse 11,
6300
Zug,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 255'477.00 ohne MWSt. Bemerkung: Beim angegebenen Preis handelt es sich um eine Schätzung der Kosten während den Jahren 2022 bis 2025. Noch ist nicht definiert, welche Menge tatsächlich bezogen wird.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Bei der Kantonspolizei Bern sind seit 2018 die schweren ballistischen Schutzwesten VPAM6 der Mehler Vario System GmbH im Einsatz. Die Beschaffung wurde im Jahr 2017 im offenen Verfahren ausgeschrieben. Beim Vorgängermodell, welches laufend bei Ablauf der Herstellergarantie ausgetauscht wird, handelt es sich ebenfalls um ein Produkt der Mehler Vario Systems GmbH. Die Zuschlagsempfängerin ist die Generalimporteurin für alle ballistischen Schutzprodukte der Mehler Vario System GmbH. Die vorliegende Beschaffung betrifft den Austausch der bestehenden Schutzwesten nach Ablauf der Herstellergarantie von 10 Jahren. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrages und zur Gewährleistung der Austauschbarkeit mit bereits vorhandenem Material kommt nur eine Anbieterin für die Beschaffung der schweren ballistischen Schutzwesten VPAM6 in Frage.
Es kommen daher die Ausnahmegründe von Art. 7 Abs. 3 lit. c und f ÖBV zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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