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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1236757
21.12.2021|Projekt-ID 228251|Meldungsnummer 1236757|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 21.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Aargauische Gebäudeversicherung AGV
Beschaffungsstelle/Organisator: Aargauische Gebäudeversicherung AGV
Feuerwehrwesen, Bleichemattstrasse 12 / 14,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  matthias.mueller@agv-ag.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung von 2 mobilen Brandsimulationsanlagen (MBA)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung von 2 mobilen Brandsimulationsanlagen (MBA) für die beiden Gebäudeversicherungen der Kantone Aargau und Luzern gemäss Submissionsunterlagen.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34221000 - Fahrbare Großbehälter für besondere Zwecke

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   20.10.2021

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 15.12.2021
Neu: 14.01.2022

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 17.01.2022 11:00
Neu: 17.02.2022 11:00

Datum der Offertöffnung

Bisher: 17.01.2022 14:00
Neu: 17.02.2022 14:00

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.