Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 21.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Aargauische Gebäudeversicherung AGV
Beschaffungsstelle/Organisator: Aargauische Gebäudeversicherung AGV Feuerwehrwesen, Bleichemattstrasse 12 / 14,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
matthias.mueller@agv-ag.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung von 2 mobilen Brandsimulationsanlagen (MBA)
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Lieferung von 2 mobilen Brandsimulationsanlagen (MBA) für die beiden Gebäudeversicherungen der Kantone Aargau und Luzern gemäss Submissionsunterlagen.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34221000 - Fahrbare Großbehälter für besondere Zwecke |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
20.10.2021
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 15.12.2021 Neu: 14.01.2022
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 17.01.2022 11:00 Neu: 17.02.2022 11:00
Datum der OffertöffnungBisher: 17.01.2022 14:00 Neu: 17.02.2022 14:00
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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