Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Tunnel Täsch Zermatt - Geologe
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit dem Tunnel zwischen Täsch und Zermatt soll für Zermatt eine wintersichere Zufahrt per Bahn entstehen.
Weiter ermöglicht der Tunnel auf der Strecke Zermatt – Fiesch den integralen Halbstundentakt und zwischen Täsch und Zermatt einen 15min.-Takt. Der Geologe stellt die Grundlagen in Bezug auf Geologie, Hydrogeologie und Naturgefahren zusammen. Er plant die notwendige Erkundung, beschafft sie und leitet die Ausführung.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG ARIG
Name: Rovina & Partner AG, Geologie, Geotechnik, Hydrogeologie, St. Martinistrasse 3,
3930
Visp,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 391'928.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.09.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1221415
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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