Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Müve Biel-Seeland AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Müve Biel-Seeland AG,
zu Hdn. von
Roland Rentsch, Portstrasse 40,
2503
Biel,
Schweiz,
Telefon:
032 366 50 70,
E-Mail:
info@mueve.ch,
URL
www.mueve.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Auskopplung Fernwärme, neue Energiezentrale
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Vorprojekt und Umsertzung
Name: Nutec Engineering AG, Kirchgasse 14,
8302
Kloten,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 485'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt für die zusätzliche Dienstleistng des ursprünglichen Anbieters, die zur Erweiterung bereits erbrachter Dienstleistungen bestimmt ist. Ein Wechsel des Anbieters würde die Müve Biel-Seeland AG dazu zwingen, Dienstleistungen zu kaufen, welche die Bedingungen der Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Dienstleistungen nicht erfüllt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, 2560 Nidau BE, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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