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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1237155
03.01.2022|Projekt-ID 231517|Meldungsnummer 1237155|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 03.01.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Statistik
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Statistik
Gruppe Beschaffungen BKS,  zu Hdn. von Eduard Barsa, Espace de l'Europe 10,  2010  Neuchâtel,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungen@bfs.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.01.2022

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.03.2022

1.5 Datum der Offertöffnung:

18.03.2022, Ort:  Neuenburg

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Machbarkeitsstudie einer Ökosystemrechnung

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

BKS-1325

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse,
79314000 - Durchführbarkeitsstudie

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Neuenburg

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.07.2022, Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 1 - Qualität der Offerte, technisch  Gewichtung 1000pkt 
ZK 2 - Gesamtpreis der Offerte wie in Kap. 6.3 beschrieben  Gewichtung 600pkt 
ZK 3 - Niveau der Expertise in der Leitung von Studienprojekten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung  Gewichtung 500pkt 
ZK 4 - Niveau der Expertise in der Erstellung einer Ökosystemrechnung gemäss SEEAEA  Gewichtung 100pkt 
ZK 5 - Niveau der Expertise in der Erstellung von Umweltkonten gemäss SEEA  Gewichtung 100pkt 
ZK 6 - Niveau der Expertise in der Erstellung von geografischen Informationssystemen (GIS) im Bereich Umwelt oder Wald  Gewichtung 100pkt 
ZK 7 - Niveau der Expertise in der Untersuchung der Biodiversität, der ökologischen Prozesse und der biotischen Interaktionen im Wald  Gewichtung 100pkt 
ZK 8 - Niveau der Expertise in der Untersuchung des Einflusses der - insbesondere multifunktionellen - Waldbewirtschaftung auf die Waldökosystemleistungen  Gewichtung 100pkt 
ZK 9 - Niveau der Expertise in der Messung von Waldökosystemleistungen  Gewichtung 100pkt 
ZK 10 - Niveau der Expertise in der Messung der Kohlenstoffsequestrierung durch die Ökosysteme  Gewichtung 100pkt 
ZK 11 - Niveau der Expertise in der monetären Bewertung von Ökosystemleistungen und – beständen  Gewichtung 100pkt 
ZK 12 - Engagement für die nachhaltige Entwicklung 100 Punkte  Gewichtung 100pkt 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.07.2022 und Ende 31.12.2024

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung,
netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte
Rechnungsstellung mittels E-Rechnung
vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur
E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.erechnung.
admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer
Franken (CHF) und exkl. MwSt.
auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt.
beinhaltet insbesondere Versicherung,
Spesen, Sozialabgaben, Transport und
Zoll etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als
Bietergemeinschaft am Verfahren teil,
muss er eine Unternehmung
bezeichnen, welche die Federführung
(Stellvertretung, Koordination)
übernimmt. Der Anbieter führt alle
Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen
Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist
grundsätzlich von einem der
Konsortialmitglieder zu erbringen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur
Leistungserfüllung Subunternehmer bei,
übernimmt er die Gesamtverantwortung.
Er führt alle beteiligten Subunternehmer
mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist
grundsätzlich vom Anbieter zu
erbringen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.