Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Projektmanagement Inland II, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (Fb21045) Wettbewerb Erweiterung Sammlungszentrum SNM / BKP 293,294,295
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 293 - Elektroingenieur,
| | 294 - HLK-Ingenieur,
| | 295 - Sanitäringenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: 3-Plan Haustechnik AG, Albert-Einstein-Strasse 15,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'259'265.02 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Fachplaner im Siegerteam des Projektwettbewerbs im offenen Verfahren nach GATT/WTO für die Erweiterung des Sammlungszentrums SNM mit wesentlichem Beitrag als ausgewiesener Spezialist im Bereich integrale Energie- und Gebäudetechnik als Gesamtsystem. Beste Erfüllung der im Wettbewerbsprogramm vorgegebenen Anforderungen und Zuschlagsempfehlung gemäss Preisgericht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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