Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerisches Nationalmuseum
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerisches Nationalmuseum, Museumstrasse 2,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
jean-claude.haus@nationalmuseum.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sicherheitsdienstleistungen im Landesmuseum Zürich
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Sicherheitsfirma soll für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit rund um das LMZ und insbesondere auf dem Eingangshof und Sihlplatz sorgen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei insbesondere auf:
•Verhinderung von Durchfahrt und Abstellen von Velos, Motorrädern, Scootern, Elektro-Trottinetts, etc. •Verhinderung von Littering •Verhinderung von Szenenbildung, Ruhestörung, Sachbeschädigung und Gewalt
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bouygues Energies & Services Schweiz AG, Brandstrasse 24,
8952
Schlieren,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 535'780.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Bouygues Energies & Services Schweiz AG, da das Angebot insgesamt das Vorteilhafteste war und am meisten Punkte erhalten hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.10.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1226667
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|