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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1237351
24.12.2021|Projekt-ID 228863|Meldungsnummer 1237351|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerisches Nationalmuseum
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerisches Nationalmuseum, Museumstrasse 2,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  jean-claude.haus@nationalmuseum.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sicherheitsdienstleistungen im Landesmuseum Zürich
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Sicherheitsfirma soll für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit rund um das LMZ und insbesondere auf dem Eingangshof und Sihlplatz sorgen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei insbesondere auf:
•Verhinderung von Durchfahrt und Abstellen von Velos, Motorrädern, Scootern, Elektro-Trottinetts, etc.
•Verhinderung von Littering
•Verhinderung von Szenenbildung, Ruhestörung, Sachbeschädigung und Gewalt

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bouygues Energies & Services Schweiz AG, Brandstrasse 24,  8952  Schlieren,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 535'780.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Bouygues Energies & Services Schweiz AG, da das Angebot insgesamt das Vorteilhafteste war und am meisten Punkte erhalten hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.10.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1226667

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.12.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.