Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Laboratorium für Lebensmittel-Verfahrenstechnik Institut für Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit,
zu Hdn. von
Prof. Dr.-Ing. Erich Windhab / Prof. Dr. Alexander Mathys, Schmelzbergstrasse 9,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Labor-Extruderanlage für Forschungszwecke im Laboratorium für Lebensmittel-Verfahrenstechnik der ETH Zürich
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bühler AG, Gupfenstrasse 5,
9240
Uzwil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 499'189.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Bst. c, f und h
Im Herbst 2018 wurde mit der Bühler AG im Rahmen eines europäischen Forschungsprojektes eine Vereinbarung für die kostenneutrale Bereitstellung einer Labor-Extruderanlage abgeschlossen. Im Laufe des Forschungsprojektes wurden an dieser Extruderanlage diverse Anpassungen und Änderungen vorgenommen, die teilweise sogar patentiert wurden. Nach Abschluss des Forschungsprojektes dieses Jahr, wurde der Labor-Extruder der ETH Zürich zu einem sehr fairen Preis zum Kauf angeboten. Aus diesen drei Hauptgründen macht es absolut Sinn diese Anlage für die ETH Zürich zu kaufen um darauf weitere Forschungsprojekte durchführen zu können.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.12.2021
4.4 Sonstige Angaben- Die Labor-Extruderanlage ist bereits seit 2018 bei der ETH Zürich aufgebaut und in Betrieb.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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