Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Statistik
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Statistik Gruppe Beschaffungen,
zu Hdn. von
Eduard Barsa, Espace de l'Europe 10,
2010
Neuchâtel,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungen@bfs.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Data Science / AI Bildung der Mitarbeitenden des BFS auf allen Stufen 2022 – 2026
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Mitarbeitenden werden auf Ihren Niveaus in Bezug auf AI eingestuft und ein individuelles Schulungsprogramm wird dem einzeln geforderten Endniveau definiert und umgesetzt.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[24] Unterrichtswesen und Berufsausbildung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79632000 - Personalschulung, | | 80522000 - Schulungsseminare, | | 75121000 - Administrative Dienste im Bildungswesen, | | 80000000 - Allgemeine und berufliche Bildung, | | 80340000 - Sonderausbildung, | | 80400000 - Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht, | | 80410000 - Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste, | | 80430000 - Erwachsenenbildung auf Hochschulebene, | | 80511000 - Ausbildung des Personals, | | 80521000 - Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ecole polytechnique fédérale - EPFL,
1015
Lausanne,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 466'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die Leistungen sind nicht der MWST unterstellt
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die erwarteten Leistungen müssen massgeschneidert werden und werden in dieser Form nur und exklusiv für das BFS erbracht. Diese Leistungen stehen daher im Sinne von Art. 10 Abs. 3 Bst. b BöB - nicht im Wettbewerb mit privaten Anbieterinnen und werden daher durch das EPFL im Instate-Rahmen erbracht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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