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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1237815
05.01.2022|Projekt-ID 227236|Meldungsnummer 1237815|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.01.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Finanzen und Controlling
Projekteinkauf, FEP,  zu Hdn. von Max Kersting, Tramstrasse 35,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 700 79 20,  E-Mail:  max.kersting@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

UW-AUB Erneuerung Kriseninfrastruktur, BKP 244 Lüftungsanlagen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung und Montage der Lüftungsanlagen für den Neubau des Gebäudes Unterwerk Aubrugg

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 244 - Lufttechnische Anlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: E3 HLK AG, Zürcherstrasse 322,  8406  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 388'051.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der definierten Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.10.2021
Meldungsnummer 1221001

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.12.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.