Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Max Kersting, Tramstrasse 35,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 700 79 20,
E-Mail:
max.kersting@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UW-AUB/AWI Erneuerung Kriseninfrastruktur, BKP 242/243 Heizungsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung und Montage der Heizungsanlagen für den Neubau des Gebäudes Aubrugg (AUB) und die Sanierung des Gebäudes Auwiesen (AWI)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 242 - Heizungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: E3 HLK AG, Zürcherstrasse 322,
8406
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 368'193.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der definierten Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.10.2021
Meldungsnummer
1221007
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.12.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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