Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Abteilung Planung & Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden Abteilung Planung & Bau Frau Kerstin Schmücking,
zu Hdn. von
Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 200 83 87,
E-Mail:
kerstin.schmuecking@baden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 261 Aufzugsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Liefern und betriebsfertiges Einbauen diverser Aufzüge
-
Los-Nr
1, 2
- Kurze Beschreibung: Personen- + Service-aufzug, Baldachinaufzug
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 261 - Aufzüge |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 745 - Kleingüteraufzüge,
| | 743 - Aufzüge für Geschäftshäuser, Hotels und Krankenhäuser |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: BKP 261.1 + BKP 261.2 Aufzugsanlagen
Name: AS Aufzüge AG, Zweigniederlassung Wettswil am Albis, Friedgrabenstrasse 15,
8907
Wettswil am Albis,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
Bemerkung: Zuschlag erfolgt nach Verfahrensabbruch als freihändige Vergabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das offene Verfahren wurde Abgebrochen und freihändig nochmals lanciert. Die Fa. AS Aufzüge reichte das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot ein.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.06.2021
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1203093
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.01.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.
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