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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1238999
11.01.2022|Projekt-ID 222584|Meldungsnummer 1238999|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.01.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden Abteilung Planung & Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden
Abteilung Planung & Bau
Frau Kerstin Schmücking,  zu Hdn. von Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 200 83 87,  E-Mail:  kerstin.schmuecking@baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 261 Aufzugsanlagen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Liefern und betriebsfertiges Einbauen diverser Aufzüge
Los-Nr 1, 2
Kurze Beschreibung: Personen- + Service-aufzug, Baldachinaufzug

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 261 - Aufzüge
Normpositionen-Katalog (NPK): 745 - Kleingüteraufzüge,
743 - Aufzüge für Geschäftshäuser, Hotels und Krankenhäuser

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: BKP 261.1 + BKP 261.2 Aufzugsanlagen
Name: AS Aufzüge AG, Zweigniederlassung Wettswil am Albis, Friedgrabenstrasse 15,  8907  Wettswil am Albis,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe
Bemerkung: Zuschlag erfolgt nach Verfahrensabbruch als freihändige Vergabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das offene Verfahren wurde Abgebrochen und freihändig nochmals lanciert. Die Fa. AS Aufzüge reichte das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot ein.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.06.2021
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1203093

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.01.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.

2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.