Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
12.01.2022 Publikationsdatum Simap: 12.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Niederhelfenschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Niederhelfenschwil / organisiert von b+p baurealisation ag,
zu Hdn. von
Peter Zuberbühler, Oberdorf 10,
9527
Niederhelfenschwil,
Schweiz,
Telefon:
071 948 62 03,
E-Mail:
peter.zuberbuehler@niederhelfenschwil.ch,
URL
www.niederhelfenschwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schulraumplanung Niederhelfenschwil
Schulanlage Zuckenriet
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
TU-Submission für Lieferung und Montage eines provisorischen Containerdorfs, welches zusätzliche Kapazitäten für den
Schulbetrieb der Gemeinde schaffen soll. In den Leistungen sind Planungsleistung, Vorarbeiten, Werkleitungen und kleinere Umgebungsarbeiten enthalten. Am 02.11.2021 um 13.30 Uhr findet auf dem Schulhausareal Primarschule Zuckenriet eine geführte Begehung statt. Die Teilnahme an der Begehung wird empohlen, ist aber nicht pflicht.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 201 - Baugrubenaushub,
| | 211 - Baumeisterarbeiten,
| | 122 - Provisorien,
| | 42 - Gartenanlagen,
| | 13 - Gemeinsame Baustelleneinrichtung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Riedo Mobilbau AG, Birchstrasse 3,
3186
Düdingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 383'394.05 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.10.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Meldungsnummer
1223833
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.01.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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