Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
24.01.2022 Publikationsdatum Simap: 24.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtrat Gossau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Gossau, Tiefbauamt, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
071 388 43 90,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Stadt Gossau, Tiefbauamt, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
071 388 43 90,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.02.2022
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 22.02.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
mittels A-Post-Plus oder Einschreiben; Stichwort Couvert "Hirschenstrasse"
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.02.2022, Ort:
Tiefbauamt, 9200 Gossau, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Hirschenstrasse; Grundwasserregulierung, Kanal- und Strassensanierung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2016-1730
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Neubau Grundwasserregulierung mit zwei Ortsbetonschächten, 160 m Sickerleitungen, 225 m Transportleitungen mittels Vortrieb, Strassenbau, Werkleitungsbauten für Kanalisation, Wasser, Elektrizität und Kommunikation
2.7 Ort der Ausführung- Gossau: Hirschenstrasse
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 30.05.2022
- Bemerkungen: Nach Auffahrt.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Die Bauherrschaft behält sich vor, beim Zuschlag eines Auftrags vom Unternehmen vor Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen einzufordern.
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage
3.5 Bietergemeinschaft- zulässig
3.6 Subunternehmer- zulässig
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 15.02.2022
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Stadt Gossau, Tiefbauamt, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.01.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden nur digital per E-Mail kostenlos abgegeben.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es finden keine Begehungen statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons St.Gallen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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