Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser, Monijoustrasse 40, 3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser,
zu Hdn. von
Betrieb Plattform Revitalisierung + Plattform Sanierung Wasserkraft, Monbijoustrasse 40,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 41 35,
Fax:
----,
E-Mail:
gregor.thomas@bafu.admin.ch,
URL
www.bafu.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betrieb Plattform Revitalisierung und Plattform Sanierung Wasserkraft
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Betrieb Plattform Revitalisierung und Plattform Sanierung Wasserkraft
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71313000 - Umwelttechnische Beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wasser-Agenda 21, Forum Chriesbach, Überlandstrasse 133c,
8600
Dübendorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'360'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB:
Den Zuschlag für den Betrieb der beiden Plattformen Revitalisierung und Sanierung Wasserkraft erhält der Verein Wasser-Agenda 21, da Wasser-Agenda 21 bereits seit 2008 als unabhängiges und neutrales Forum und Netzwerk der Schweizer Wasserwirtschaft bekannt und etabliert ist. Mit den beiden Plattformen, welche 2018 ins Leben gerufen worden sind, wurde eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den, in den Revitalisierungsthemen sehr heterogenen Stakeholderkreisen, begonnen. Diese Zusammenarbeit soll zur Sicherstellung von Kontinuität fortgeführt werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.12.2021
4.4 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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