Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
22.01.2022 Publikationsdatum Simap: 22.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,
4001
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 267 91 76,
E-Mail:
kfoeb@bs.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt,
Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,
4001
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
kfoeb@bs.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 11.02.2022
- Bemerkungen: Schriftliche Fragen sind bis am 11. Februar 2022 auf www.simap.ch im Fragenforum einzureichen.
Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am 18. Februar 2022 auf www.simap.ch publiziert. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Nach Ablauf der Frist eintreffende Fragen werden nicht berücksichtigt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 04.03.2022 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift:
"Angebot: NMB & StABS, BKP 247.1 Hochdrucklöschanlage (HDWN-Anlagen)" einzureichen und müssen spätestens zur vorgenannten Eingabefrist bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (USB-Stick etc.) abzugeben. Die Angebote können entweder per Post (Eingang der Sendung massgebend, nicht Datum des Poststempels) oder durch persönliche Abgabe am Empfang (werktags jeweils von 08.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr) eingereicht werden. Per Post: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, CH-4001 Basel Persönliche Abgabe: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Empfang, Münsterplatz 11, 4051 Basel Anbietende sind berechtigt bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 04.03.2022, Uhrzeit:
14:00
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Naturhistorisches Museum Basel & Staatsarchiv Basel-Stadt (NMB & StABS), BKP 247.1 Hochdrucklöschanlage (HDWN-Anlagen)
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45343200 - Installation von Feuerlöschanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 247 - Spezialanlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit dem Neubauprojekt werden die infrastrukturellen Probleme gelöst, die Publikumsorientierung ausgebaut und die bedeutenden Sammlungen und Archive künftig unter optimalen klimatischen und sicherheitstechnischen Bedingungen an einem einzigen Standort bewahrt, erforscht und mit einem innovativen Konzept einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Die Hochdruckwassernebel-Anlage im 2. Untergeschoss dient dem Nasssammlungen als Schutz bzw. Löschung. Der Löscheffekt beruht auf dem Wärmeentzug und einer lokalen Sauerstoffverdrängung bei der Verdampfung des Wassers Die hohen Ansprüche an die Hochdruckwassernebel-Anlage erfordern eine hochwertige Technik sowie deren fachgerechte Ausführung.
2.7 Ort der Ausführung- Basel
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.06.2024, Ende: 31.05.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Wartungsvertrag von 5 Jahren, kann um weitere 5 Jahre verlängert werden bis maximal 31.05.2034
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 100%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2024 und Ende 31.05.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- ATB 1: Nachweis der Einhaltung von §§ 5 und 6 Beschaffungsgesetz
ATB 2: Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern ATB 3: Sprachkenntnisse Schlüsselpersonen ATB 4: Nachweis von zwei VKF-zertifizierten Schlüsselpersonen (Fachplaner für Löschanlagen) ATB 5: Nachweis von VKF-zertifizierter Schlüsselperson (Vorarbeiter) ATB 6: Lizenznachweis Herstelleranlage ATB 7: Reaktionszeit vor Ort
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen
3.6 Subunternehmer- Zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Gemäss Kapitel 3.8
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis von einem bereits ausgeführten vergleichbaren Referenzauftrag des Anbieters, welche jeweils die folgenden Kriterien erfüllen: Ausführungszeitraum: In den letzten zehn Jahren ausgeführt Leistungsumfang: Auftragswert zirka CHF 115'000 exkl. MWST Leistungsart: Ausführung von einer Hochdrucknebellöschanlage Referenzen von Subunternehmen sind nicht zugelassen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 365 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- keine
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Kantonsblatt Basel-Stadt 2022 www.kantonsblatt.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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