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26.01.2022|Projekt-ID 232444|Meldungsnummer 1240721|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.01.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

16.02.2022
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.02.2022 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 22.03.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gleissanierung Effingerstrasse" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.03.2022

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Gleissanierung Effingerstrasse - Umbau Haltestelle Kocherpark

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

119010

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71330000 - Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen,
71322200 - Planung von Rohrleitungen,
71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen,
71356400 - Technische Planungsleistungen
Baukostenplannummer (BKP): 292 - Bauingenieur,
293 - Elektroingenieur

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Für nachfolgende Gewerke sind Bauingenieurleistungen inkl. Verkehrsplanung als Gesamtleiter für die Phasen 41 bis 53 sowie für Zusatzleistungen für die Phase 33 gefordert. Zusätzlich sind Elektro- und Rohrleitungsbauplanungen erforderlich. Die Gleisanlage auf der Effingerstrasse von der Kreuzung Hirschengraben bis und mit Knoten Belpstrasse muss ersetzt werden. Dazu werden im Strassenraum Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit betr. des Fuss- und Veloverkehrs getroffen. Gleichzeitig wird die Haltestelle „Kocherpark“ behindertengerecht umgebaut. Weiter besteht bei einem Grossteil der Werkleitungen und beim TS ewb Sanierungsbedarf.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.06.2022, Ende: 31.08.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Verlängerung der Bauzeit.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Wirtschaftlichkeit / Angebotspreis Massgebend für die Angebotsbewertung "Preis" ist der Zeitmitteltarif inkl. Nebenkosten gemäss Angebotsformular und Beilage 1 der Submissionsunterlagen:  Gewichtung 30% 
ZK2: Angaben zum Schlüsselpersonal mit Referenzen gemäss Beilage 4 der Submissionsunterlagen: ZK2.1: Gesamtleiter (10%) ZK2.2: Chefbauleiter (10%) ZK2.3: Fachplanung Verkehr (5%):  Gewichtung 25% 
ZK3: Aufgabenanalyse ZK3.1: Risikoanalyse mit Aufzeigen der quantitativen projektspezifischen Risiken und Chancen auf max. 3 DINA4 (5%). ZK3.2: Beurteilung der geplanten Verkehrssituation während dem Bau und Aufzeigen der Bauphasen mit Darstellung der Gleissperrung (10%). ZK3.3: Terminprogramm mit Planung der Planung und Bauprogramm (5%). ZK3.4: Plausibilisierung der Anzahl Stunden: Plausibilisierung der durch die Anbieterin ermittelten Anzahl Stunden pro Phase und Abgabe der Ressourcenplanung. Es soll ebenfalls aufgezeigt werden, wie die Nachträge in der Ausführung minimiert werden können (15%):  Gewichtung 35% 
ZK4: Präsentation (Präsentation 15', Fragen 15') Teilnehmer Auftragnehmer: Gesamtleiter und Chefbauleiter. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass der Auftraggeber das Angebot kennt .Fachliche und persönliche Sicherheit im Auftritt, 5%. Besondere Hinweise zur Aufgabenanalyse, 5%. Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten:  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Projektbeginn: Juni 2022, Baubeginn Frühling 2023, Projektende: Frühling 2024, DAW 31.07.2024. Die Termine sind abhängig von den politischen Entscheidfindungsprozessen sowie den Projekt- und Kreditgenehmigungen und sind daher als approximativ zu betrachten. Terminverschiebungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Die Gesamtleitung kann, unter Angabe der Federführung, als Planergemeinschaft (INGE) auftreten. Mitglieder einer Planergemeinschaft bestehend aus den Fachbereichen Bauingenieur, Elektro- und Rohrleitungsplanung sowie Verkehrsingenieur.
Die Fachplaner Verkehrsingenieur, sowie Elektro- und Rohrleitungsplanung können in mehreren Bietergemeinschaften teilnehmen, davon ausgeschlossen ist der Bauingenieur.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmen sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1, Fachkompetenz Firma/INGE: Der Anbieter / die Anbieterin muss anhand von Referenzen (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2010) nachweisen, dass die Firma/INGE die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Alle Referenzprojekte müssen bis Mitte 2022 abgeschlossen werden können (bis und mit Phase 52) und mindestens die Phasen 41 bis 53 beinhalten.

Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

EK 2, Fachkompetenz Fachplanung und Fachbauleitung Elektro und Rohrleitungsbau: Der Anbieter / die Anbieterin (Firma/INGE) muss anhand von Referenzen (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2010) nachweisen, dass die Firma die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Alle Referenzprojekte müssen bis Mitte 2022 abgeschlossen werden können (bis und mit Phase 52) und mindestens die Phasen 41 bis 53 beinhalten.

Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

EK3: Qualitätsmanagement

EK4: Verfügbarkeit Schlüsselpersonal

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das Entscheidungsgremium.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

EK 1: Es dürfen maximal vier Referenzprojekte abgegeben werden. Darin müssen die folgenden Fachgebiete mindestens einmal enthalten resp. die Anforderungen mindestens einmal erfüllt sein: ˗Gleisbauarbeiten Bausumme > CHF 0.5 Mio., inkl. MWST. ˗Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten in engen Platzverhältnissen, Bausumme > CHF 1.0 Mio., inkl. MWST. ˗Verkehrstechnik mit LSA-Steuerungen und Begleitung des Verkehrs in den Bauphasen, Bausumme > CHF 50'000, inkl. MWST. ˗Bau eines Infrastrukturprojekts unter Verkehr im innerstädtischen Bereich und mit Intensivphasen (mindestens 2-schichtig gearbeitet), Bausumme > CHF 2.0 Mio., inkl. MWST. ˗Bau eines Infrastrukturprojekts mit verschiedenen Bauherrschaften.

EK 2: Je 1 Referenzprojekt mit einer Bausumme > CHF 50'000 inkl. MWST.

EK 3: Dem Angebot ist eine Kopie der QM-Zertifizierung nach ISO 9001 oder ein gleichwertiger QM-Nachweis der federführenden Firma beizulegen.

EK 4: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit (Gesamtleiter 50%, Chefbauleiter 70%) während der Planungszeit und Ausführung gegeben ist und dass die Schlüsselpersonen die deutsche Sprache beherrschen. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten, für welche die Schlüsselperson während der ausgeschriebenen Arbeit ebenfalls zum Einsatz kommt.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.01.2022  bis  22.03.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Das Büro BSB Partner AG hat das Baubewilligungsprojekt erstellt. Sämtliche Unterlagen dazu sind Bestandteil dieser Submission. Aus diesem Grund ist das Büro BSB Partner AG berechtigt, ein Angebot einzureichen.

Die Ausschreibung wurde exklusiv von der Firma ingenta ag unterstützt. Sie ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen