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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1240751
10.02.2022|Projekt-ID 227531|Meldungsnummer 1240751|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Grün Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Grün Stadt Zürich
Abteilung Beschaffung,  zu Hdn. von Jakob Wirz, Beatenplatz 2,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 27 68,  E-Mail:  gsz-beschaffung@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mähen von Baumscheiben und Strassenbegleitgrün in der Stadt Zürich 2022-2026
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mähen von Baumscheiben und Strassenbegleitgrün in der Stadt Zürich 2022-2026. Der Leistungsumfang und die Leistungsspezifikationen werden durch den Rahmenvertrag und dessen Anhänge geregelt.
Los-Nr: 10
Kurze Beschreibung: Bezirk WHG – Höngg, Grünau

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77300000 - Dienstleistungen im Gartenbau,
77100000 - Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 184 - Pflege von Grün- und Freiflächen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: gammaRenax AG, Ringstrasse 15,  8600  Dübendorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 47'110.75 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.10.2021
Meldungsnummer 1222101

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.02.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Mitteilung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.