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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1240951
28.01.2022|Projekt-ID 226402|Meldungsnummer 1240951|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.01.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80844 Schulprovisorium Guggach/Allenmoos (unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau
BKP 219 Raummodule – Mietcontainer

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44211100 - Mobile, modulare Containergebäude
Baukostenplannummer (BKP): 21 - Rohbau 1

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Avesco Rent AG, Hasenmattstrasse 2,  4900  Langenthal,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'012'401.95 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.09.2021
Meldungsnummer 1218053

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.01.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 220025 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.