Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01.24 EP Kirchberg - Kriegstetten - Gesamtplaner MK und MP - Nachtrag 10
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: INGE ABBA
Name: c/o A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Hochstrasse 48,
4053
Basel,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 265'409.30 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die INGE besteht aus folgenden Mitgliedern: Aegerter & Bosshardt AG (Basel), BSB + Partner Ingenieure und Planer AG (Oensingen), BG Ingenieure und Berater AG (Baar), Bächtold & Moor AG (Bern)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Die Leistungen für die Phasen 51 und 52 bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Instandsetzungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse verfügt. Zudem ist der Mehraufwand inhaltlich so stark mit dem Grundauftrag verknüpft, dass ein Anbieterwechsel eine grosse zeitliche Verzögerung, Qualitätseinbussen sowie höheren Kosten auf Grund der Beschaffung der Leistung auf dem Markt, zur Folge hätte. Mit einem neuen Anbieter käme es insbesondere für die Phase 52 zu unüberbrückbaren bzw. sinnfreien Schnittstellen. Insbesondere entfällt die optimale Koordination der parallel geführten Baustellen TP Trasse / KB sowie TP SABA’s auf Grund der grösstenteils identischen Bauleiter, insbesondere Chef Bauleiter. Aus diesen Gründen wurde auf einen Anbieterwechsel verzichtet und die Aufträge in der Höhe von zusammen CHF 265'409.30 (inkl. MWST) gestützt auf Art. Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.01.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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