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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1241499
03.02.2022|Projekt-ID 232625|Meldungsnummer 1241499|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N01, 080229, 6S LUHÄ, Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau / Ingenieur- resp. Planerleistungen Projektverfasser BSA, Sia-Phase 3 bis 5 - Nachtrag

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sauber+Gisin Engineering AG, Leutschenbachstrasse 45,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 540'303.98 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten des PV BSA / Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Erweiterung der Signalisation mit GHGW im erweiterten Perimeter Härkingen - Safenwil bedingt zusätzliche Ingenieurleistungen für die Projektierung und Ausführung. Diese Arbeiten sind anspruchsvoll und können nur erbracht werden werden, wenn Abläufe und notwendige Kenntnisse vorhanden sind, da die Signalisation über alle angrenzenden Perimeter in einem Signalisationssystem realisiert wird. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten wie Schnittstellenprobleme und Koordinationsaufwand bereiten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.01.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.