Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01, 080229, 6S LUHÄ, Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau / Ingenieur- resp. Planerleistungen Projektverfasser BSA, Sia-Phase 3 bis 5 - Nachtrag
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sauber+Gisin Engineering AG, Leutschenbachstrasse 45,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 540'303.98 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten des PV BSA / Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Erweiterung der Signalisation mit GHGW im erweiterten Perimeter Härkingen - Safenwil bedingt zusätzliche Ingenieurleistungen für die Projektierung und Ausführung. Diese Arbeiten sind anspruchsvoll und können nur erbracht werden werden, wenn Abläufe und notwendige Kenntnisse vorhanden sind, da die Signalisation über alle angrenzenden Perimeter in einem Signalisationssystem realisiert wird. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten wie Schnittstellenprobleme und Koordinationsaufwand bereiten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.01.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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