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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1241705
28.01.2022|Projekt-ID 232698|Meldungsnummer 1241705|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.01.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-EET-EME,  zu Hdn. von Arta Beqaraj, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 730 57 45,  E-Mail:  arta.beqaraj@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Radsatzlagergehäuse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz der Radsatzlagergehäuse aufgrund Massabweichungen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SKF (Schweiz) AG, Eschenstrasse 5,  8603  Schwerzenbach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 739'485.45 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Preis versteht sich inkl. MWST

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorliegende Vergabe weist technische Besonderheiten auf. Es handelt sich bei der Beschaffung um sicherheitsrelevante Bauteile, die eine BAV-Zulassung erfordern. Nur die Zuschlagsempfängerin kann diesen Besonderheiten Rechnung tragen, weshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erfolgt. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.01.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.